Planende Berufe

Berufshaftpflicht und Rechtsschutzlösungen, Jahresverträge, Exzedenten oder auch projektbezogen für planende Berufe (Architekten, Ziviltechniker, Technische Büros, planende Baumeister und Bauträger) - inkl. Strafrechtsschutz und zusätzlich Betriebs-Rechtsschutz inkl. Vertragsrechtsschutz, uvm.

Rechtsschutzversicherung

Architekten und Bauingenieure können Ihre Schlussrechnung meist erst dann stellen, wenn alle Arbeiten erledigt sind und die anderen Baubeteiligten ihr Geld längst erhalten haben. Weniger finanzkräftige Bauherren versuchen sich mit meist fadenscheinigen Argumenten vor der Zahlung zu drücken oder zumindest den Architekten / Ingenieur zu einem teilweisen Verzicht zu bewegen.

Auch gibt es immer mehr Stetigkeiten mit Subplanern bzw. vor dem Arbeitsgericht.

Die umfassende Betriebsrechtsschutzversicherung schützt Ihr Unternehmen bei Vertragsstreitigkeiten und oder Honorarstreitigkeiten, aber auch im Arbeits-, Daten-, Steuer-Recht etc.!

Rahmenvereinbarung

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Bedingungen ARB2015

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Bedingungen SRB2015

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Bedingungen IPID_RS_Flex_ARB 2015

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Beruflicher Versicherungsschutz

Sichern Sie sich und Ihr Büro vor Risiken ab, die Ihre Existenz bedrohen können. Architekten und Ingenieure begegnen in ihrem Berufsleben immer wieder schwerwiegenden Problemen, die während der Ausbildung nicht ausreichend behandelt wurden. Unser Handbuch "Architekturbüro / Ingenieurbüro" gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Das Handbuch gliedert sich in die Bereiche Büroorganisation, Haftungssituation und Versicherungen / Finanzdienstleistungen.

Berufshaftpflicht - Versicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung dient als Versicherungsschutz zur Absicherung der Gefahr einer Inanspruchnahme aus der beruflichen Tätigkeit als Architekt, baubeteiligter Ingenieur und / oder Sachverständiger. Fordern Sie unverbindlich hier unser Angebot an:

Wir haben Ihnen hier den Inhalt aus den Rubriken
Büroorganisation und Haftungssituation zur Verfügung gestellt.

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Produktinformationen und
Versicherungsbedingungen

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ZT Fachrichtung Architektur

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Neue Deckungserweiterung - Neue Bedingungen:

  • Unbegrenzte Nachhaftung unabhängig von der Berufsaufgabe
  • Mitgliedsstaaten der EU und Europa geographisch
  • Ansprüche bei Umweltschäden

Erweiterte Bauträgerhaftpflicht - oder NEU: reine Bauträgerhaftpflicht Versicherung

Die Erweiterte Bauträgerhaftpflichtversicherung ist für Bauträger und Generalübernehmer konzipiert, die durch eigenes Personal oder durch Firmen, die personell oder finanziell mit dem Bauträger oder dem Generalübernehmer verbunden sind, Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Für solche Firmen ist die "einfache" Bauträgerhaftpflicht nicht ausreichend, da Objektschäden, die durch eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen verursacht wurden, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist für solche Architekten-/ Ingenieurleistungen nicht ausreichend. In der Erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung erfolgt die Beitragsberechnung über die gewünschte Versicherungssumme für Personen- , Sach-, und Vermögensschäden, die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und die Höhe der Jahresnettobausumme (Bausumme abzüglich Mehrwertsteuer).

Highlights:

  • eigene und/oder fremde Architekten-/Ingenieurleistungen
  • Schäden am Objekt (Objektschadendeckung)
  • inkl. Bauherren Haftpflicht
  • inkl. Gewährleistungsausfallschäden der Bauunternehmen
  • Unbegrenzte Nachhaftung - unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe
  • Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten
  • Mitversicherung von Schäden durch die Verwendung von Bausoftware
  • Mitversicherung von Datenrechtsverletzungen

Anforderung eines unverbindlichen Angebots zur Erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung als Jahresvertrag

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Anforderung eines verbindlichen Angebots zur Erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung als Einzelobjekt

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Bedingungen zur erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung

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Produktinformationen und Versicherungsbedingungen

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